Asylbewerber dürfen nicht auf Homosexualität getestet werden

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Asylbewerber*innen dürfen nicht auf ihre sexuelle Orientierung getestet werden. Diese psychologischen Tests würden «einen unverhältnismässigen Eingriff in das Privatleben» bedeuten. Zudem sei auch die Aussage dieser Tests unzuverlässig. weiterlesen…