Für eine erleichterte Stiefkindadoption

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates möchte nach Inkrafttreten der «Ehe für alle» die Hürden für die Stiefkindadoption rasch beseitigen und alle Kinder von ihrer Geburt an rechtlich besser schützen. Sie hat deshalb zwei entsprechende Motionen beschlossen.

Die Kommission hat mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Motion (22.3382; «Keine unnötigen Hürden bei der Stiefkindadoption») beschlossen, wonach bei der Stiefkindadoption auf das einjährige Pflegeverhältnis verzichtet werden soll, wenn der leibliche Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der adoptionswilligen Person eine faktische Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt führt. Die Kommission hat ferner mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eine zweite Motion (22.3383; «Alle Kinder ab Geburt rechtlich absichern») beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, den Rechtsschutz der Kinder gleichgeschlechtlicher Paare, die in einem fortpflanzungsmedizinischen Verfahren im Ausland oder mittels einer privaten Samenspende gezeugt wurden, zu verbessern, sofern gesichert ist, dass die Kenntnis der Abstammung gewährleistet ist. Eine Minderheit lehnt beide Motionen ab.

Gemäss einer Medienmitteilung