Konversionstherapien im Kanton Bern verbieten

Die «Umpolung» von homosexuellen Menschen soll im Kanton Bern verboten werden. Das verlangt eine von Barbara Stucki (GLP) und Anna-Magdalena Linder (Grüne) soeben im Grossen Rat initiierte Motion zum Verbot von Konversionstherapien. Besonders fies: Konversionstherapien basieren auf der Annahme, dass es sich bei Homosexualität um eine Krankheit handelt und es diese zu heilen gilt. Dabei hat die WHO 1984 Homosexualität von der Liste der Krankheiten gestrichen.

Konversionstherapien stellen einen schweren Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung dar und sind deswegen unter Strafe zu stellen. Die sexuelle Reifungsphase homosexueller Menschen stellt von der Pubertät bis zum jungen Erwachsenenalter eine ausserordentlich sensible und gefährdete Lebensphase dar. Diese Zeit muss einem besonderen Schutz unterliegen. Versuche von selbsternannten «Therapierenden», auf die sexuelle Entwicklung der Betroffenen durch sogenannte Konversionstherapien Einfluss zu nehmen sind aus fachlicher Sicht schädlich und führen häufig zu schweren psychischen Traumatisierungen mit teilweise lebenslangen Folgen, die auch für das persönliche Umfeld der Betroffenen äusserst belastend sein können. Die Therapien oder sogenannten «reparativen» Behandlungen werden in seltenen Fällen von ausgebildeten Ärzt*innen durchgeführt. Diese verstossen damit gegen die Berufspflichten und können mit Disziplinarmassnahmen gebüsst werden. Daneben gibt es Coaches, Sexualberater*innen sowie Geistliche, die diese Therapien durchführen und wegen den fehlenden gesetzlichen Grundlagen nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.

Genau diese Lücke soll mit der vorliegenden Motion geschlossen werden. Auch andere Kantone, namentlich Genf, Basel-Stadt und Zürich, diskutieren ähnliche Forderungen oder haben der Umsetzung einer entsprechenden Gesetzgebung zugestimmt.

In ihrer Begründung weisen die Motionär*innen auf die Dringlichkeit ihres Vorstosses hin. Die deutliche Annahme der Initiative «Ehe für alle» an der Urne und der damit gesetzlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren zeige deutlich den Widerspruch, dass Konversionstherapien nach wie vor durchgeführt werden können, ohne dass die «Therapierenden» zur Rechenschaft gezogen werden können. Deshalb müsse die Motion noch in der laufenden Legislatur, d.h. in der Frühjahrssession 2022 behandelt werden.