Nationalrätin Herzog zieht «Personenstands-Motion» zurück

Im Juni 2018 hat Verena Herzog im Nationalrat die Motion «Änderung des Geschlechts im Personenstandregister. Orientierung an Fakten» eingereicht. Und heute hat sie die fragwürdige Motion zurückgezogen!

Mit ihrer Motion wollte die SVP-Nationalrätin, dass sich der Bundesrat bei der geplanten Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches u.a. an den folgenden Punkten orientiert:

  • Die Änderung im Personenstandsregister nur einmal möglich ist.
  • Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, müsse sich die Änderung des Geschlechts so weit wie möglich an den biologischen und medizinischen Fakten und Realitäten orientieren.
  • Und um Beliebigkeit und Bürokratie zu verhindern, dürfe eine Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister nicht nur gemäss dem persönlichen Empfinden erfolgen.

Verena Herzog beruft sich dabei auf Aussagen der Organisation Zwischengeschlecht.org. «So sei etwa», schreibt die Nationalrätin in der Begründung, «die Frage über Geschlechtseintrag und Personenstand weniger drängend als andere Probleme»: «Und dies, obwohl bei Intersexuellen tatsächlich eine Uneindeutigkeit des biologischen Geschlechts vorliegen kann, während trans Menschen genetisch ohne Ausnahme klar dem Geschlecht zugehörig sind, das bei der Geburt im Personenstandsregister eingetragen worden ist.»

Es dränge sich somit auf, unterschiedliche Lösungsansätze infolge unterschiedlicher Bedürfnisse und Ausgangslagen zu erarbeiten.

Im August 2018 hat der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt und auf das bundesrätliche Geschäft «ZGB. Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister» hingewiesen. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt und eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Als Erstrat wird der Ständerat die Vorlage noch während der laufenden Sommersession debattieren.

Und heute haben die Parlamentsdienste bekanntgegeben, dass Nationalrätin Herzog die Motion zurückgezogen hat.