Ein «Schritt in die Vergangenheit» in Ungarn

Heute hat das ungarische Parlament einem Gesetz zugestimmt, welches trans und inter Menschen verbietet, ihr Geschlecht rechtlich anerkennen zu lassen. Dies steht im Widerspruch zu internationalen und nationalen Menschenrechtsstandards und verletzt das Recht auf Selbstbestimmung.

Der Gesetzesartikel (Drop 33) wurde gleichzeitig mit mehreren Verordnungen zur Corona-Krise vom Parlament mit 133 zu 57 Stimmen angenommen. Mit der Änderung wird der Personenstand einer Person künftig nicht mehr das «Geschlecht» erfasst, sondern das «Geschlecht bei der Geburt» – also «das biologische Geschlecht», wie es «durch primäre geschlechtliche Merkmale und Chromosomen bestimmt» wird. Auf diesen Daten basieren alle weiteren offiziellen Dokumente wie etwa der Personalausweis.

Da es «unmöglich sei, das eigene biologische Geschlecht vollständig zu ändern», müsse gesetzlich festgelegt werden, dass es «auch nicht auf dem Standesamt geändert werden kann», lautete die abenteuerliche Begründung der Initianten der Gesetzesvorlage. Zwar gehen Expert*innen davon aus, dass das Gesetz grundsätzlich weder vor dem ungarischen Verfassungsgericht noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Bestand hätte, doch habe die ungarische Regierung in den letzten Jahren entsprechende Urteile weitestgehend ignoriert.

Die von der rechten Fidesz-Partei von Ministerpräsident Viktor Orbán dominierte Regierung ist äusserst LGBTI-feindlich. 2017 hat Orbán den «Weltkongress der Familien» – ein jährliches Treffen von anti-queeren Aktivisten aus aller Welt – eröffnet. Um die «christliche Familie» zu schützen, verbot Orbáns Regierung 2018 per Erlass das Studienfach «Gender Studies». Und 2012 wurde in Ungarn in der Verfassung die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau definiert.

Ungarn gehört seit 2004 zur Europäischen Union.