Die Nationale Ethikkommission will den Zugang zur Samenspende auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen

In einer heute veröffentlichten Stellungnahme empfiehlt die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin den Zugang zur Samenspende auch für gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Frauen gebärfähige Menschen zu öffnen. Voraussichtlich am 17. März wird der Nationalrat im Rahmen der Debatte zur «Ehe für alle» über das Thema «Samenspende» diskutieren. Geht es nach dem Bundesrat soll die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Etappen erfolgen und die Frage nach der Samenspende zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.

Erfreut über die heutige Entscheidung der Ethikkommission ist der Dachverband Regenbogenfamilien. «Das Parlament wird bestärkt, den Zugang zur Samenspende für verheiratete Frauen im Rahmen des neuen Gesetzes zur ‹Ehe für alle› zu öffnen», sagt Maria von Känel, die Geschäftsleiterin des Dachverbandes. «Nur so wird es auch eine tatsächliche Gleichstellung bei der Zivilehe geben, denn heterosexuelle verheiratete Frauen haben heute schon Zugang zur Samenspende.»

Der Meinung, dass die heute geltenden Regelungen des Fortpflanzungsmedizingesetz den neueren medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen nicht gerecht wird, ist auch die Nationale Ethikkommission. Gerade aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung gibt es immer mehr Frauenpaare, die sich einen Kinderwunsch erfüllen. Und Kinder aus Regenbogenfamilien wachsen ebenso normal und glücklich auf wie Kinder mit gegengeschlechtlichen Eltern. Dabei haben Regenbogenfamilien dasselbe Bedürfnis nach rechtlichem Schutz wie herkömmliche Familien. «Die Ehe, so wie sie heute für heterosexuelle Paare ausgestaltet ist, bietet geradezu optimalen Schutz für Familien», bekräftigt Christian Iten, Kommunikationsverantwortlicher des Dachverbandes Regenbogenfamilien. Aus diesem Grund ist der Zugang zur Samenspende im Rahmen des neuen Gesetzes zur «Ehe für alle» für verheiratete Frauen äusserst wichtig.

Nach heute geltendem Recht ist es so, dass die Co-Mutter eines lesbischen Paares die Kinder der leiblichen Mutter im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptieren muss, damit das Kind zwei Elternteile hat. Aufgrund der langen Wartezeiten und der langen Verfahrensdauer, sind die Kinder unter Umständen aber während einer Zeit von über fünf Jahren schlecht abgesichert. Die Verfahren stellen eine Diskriminierung dar und sind für die beteiligten Privatpersonen, aber auch für die staatlichen Institutionen eine unnötige finanzielle Belastung. Wird die Samenspende künftig für lesbische, verheiratete Paare in der Schweiz möglich, müssen diese zur Zeugung eines Kindes nicht mehr mehrmalige Reisen ins Ausland unternehmen, die mitunter kostspielig und schwierig zu organisieren sind.

Der Zugang zu Samenbanken ist für heterosexuelle Paare bereits seit langer Zeit möglich. Er ist genau geregelt und gut etabliert. Dazu gehört auch, dass Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt werden, im Erwachsenenalter erfahren dürfen, wer der Spender ist.

Nebst Organisationen wie etwa Pro Familia und der Schweizerische Katholische Frauenbund setzten sich bereits in der Vernehmlassung die Parteien FDP, SP, Grüne und Grünliberale für die sogenannte «Variante», also der Öffnung der Zivilehe mit dem Zugang zur Samenspende ein. Gemeinsam könnten diese Parteien im Parlament eine Mehrheit für die Umsetzung der «Variante» bilden.