Ein wichtiger Schritt zur Prävention LGBTI-feindlich motivierter Straftaten

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK‑S) gibt mit sechs zu drei Stimmen (bei einer Enthaltung) grünes Licht für die Erfassung von LGBTI-feindlich motivierten Delikten. Die LGBTI-Organisationen zeigen sich in einer Medienmitteilung darüber erleichtert, dass die Politik den dringenden Handlungsbedarf erkennt.

Heute Morgen stimmte die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK‑S) der Motion zur statistischen Erfassung von «hate crimes» aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen zu. Der Bundesrat empfahl die Motion von Alt-Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP) zur Ablehnung, doch der Nationalrat stimmte ihr am 26. September 2019 zu.

Die WBK‑S setzt mit ihrer heutigen Entscheidung zur statistischen Erfassung von Hate Crimes ein klares Zeichen gegen LGBTI-feindliche Gewalt. Gemeinsam mit dem Schutz vor Hass – über den wir am 9. Februar abstimmen – schafft das die Grundlage, endlich besser gegen Hass und Hasstaten vorgehen zu können.

Die Helpline der LGBTI-Organisationen zur Meldung von Hasstaten registriert wöchentlich mehrere Vorfälle. Und dies ist nur die Spitze des Eisberges. Es ist nun am Ständerat, mit einem Ja zur Motion von Rosmarie Quadranti mitzuhelfen, diesen Eisberg zum Schmelzen zu bringen. Zugestimmt hat der Motion bereits der Nationalrat – nun muss noch der Ständerat darüber befinden. 

Am 9. Februar stimmt die Schweiz über die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um das Kriterium «sexuelle Orientierung» ab. Mit der Erweiterung würden öffentliche Hassaufrufe aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar. Das bedeutet, Lesben, Schwule und Bisexuelle würden vor Hass geschützt, der sich an sie als ganze Gruppe richtet.

LGBTI-feindliche Hate Crimes hingegen sind verbale oder physische Angriffe auf bestimmte Personen aufgrund derer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen. Diese sind heute meist schon strafbar (z.B. Körperverletzung, Ehrverletzung, etc.), momentan ist es aber sehr schwierig, präventiv dagegen vorzugehen, da die statistischen Grundlagen fehlen. Mit der Erfassung, welcher die WBK‑S nun zugestimmt hat, könnte das Ausmass dieser Gewalt und Angriffe belegt werden und griffige Massnahmen dagegen ergriffen werden.