Bundesrat und Parlament empfehlen am 9. Februar ein JA

In einer Medienmitteilung schreibt der Bundesrat deutliche Worte: «Niemand darf wegen seiner Homo‑, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden»: Das gehöre zu den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Zudem stellt der Bundesrat deutlich fest: «Mit der erweiterten Strafnorm wird der Schutz vor Diskriminierung ausgebaut, ohne die Meinungsäusserungsfreiheit zu verletzen».

Da es aber dennoch regelmässig vorkommt, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung herabgewürdigt oder ihrer Rechte beraubt werden, hat das Parlament beschlossen, die sogenannte Rassismus-Strafnorm mit dem Kriterium «sexuelle Orientierung» zu erweitern. Bisher werden Diskriminierung und Hass wegen der Rasse, Ethnie oder Religion geschützt. Wer dagegen verstösst, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Diese Strafnorm ist seit 1995 in Kraft.

In seiner Medienmitteilung stellt der Bundesrat auch klar fest, dass bis heute Personen nur dann vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung geschützt sind, wenn das diskriminierende Verhalten andere Gesetzesartikel verletzt (beispielsweise Ehrverletzung oder Körperverletzung). Geschützt werden zudem nur Einzelpersonen. Der Aufruf zu Hass gegen «die Homosexuellen» beispielsweise kann nicht bestraft werden.

Meinungsäusserungsfreiheit bleibt garantiert

Damit diskriminierende Verhalten und Hassreden nach der Rassismus-Strafnorm strafbar sind, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Äusserungen und Handlungen müssen öffentlich erfolgen. Äusserungen im Familien- oder Freundeskreis, zum Beispiel am Stammtisch, sind nicht verboten. Zudem muss das Verhalten vorsätzlich sein. Das heisst, die Person will bewusst verletzen. Schliesslich ist das Verhalten nur strafbar, wenn es die Menschenwürde verletzt, indem eine Person als minderwertig bezeichnet wird oder ihr Rechte abgesprochen werden. Gemäss dem Bundesrat und dem Parlament wird die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt, denn kontroverse Diskussionen wie zurzeit über die «Ehe für alle» sind weiterhin erlaubt. Es ist weiterhin möglich, religiöse Überzeugungen sowie die eigene Meinung zu äussern, selbst wenn sie kritisch ist. Verboten ist nur, was den Kern der Menschenwürde grob verletzt.