Mit tatsächlich gleichen Rechten?

Am Freitag entscheidet die Rechtskommission des Nationalrats, ob der Zugang zur Samenspende und die gemeinsame Elternschaft ab Geburt Teil der «Ehe für alle» sein soll.

Der Dachverband Regenbogenfamilie ruft deshalb am Freitagmorgen früh zur Kundgebung #SicherIstSicher beim Bundeshaus auf – noch bevor die Politiker*innen entscheiden. Die Forderung ist einfach: Wir wollen die «Ehe für alle» mit den gleichen Rechten, wie sie ungleichgeschlechtliche Paare kennen. Eine «Ehe light» haben wir mit der eingetragenen Partnerschaft bereits.

Ich werde die Entscheidung der Rechtskommission aus den Ferien im Diemtigtal beobachten. Auch hier oben in den Bergen ist übrigens der Wahlkampf für die Wahlen im Herbst bereits ausgebrochen. Mehr oder weniger unmissverständlich werde ich hier regelmässig aufgefordert, doch Thomas Knutti zu wählen. Als Sohn einer Bergbauernfamilie sei er bodenständig und bescheiden erzogen worden. Und als unbefangener Politiker höre er die Volksstimmen nach wie vor, steht auf seiner Website.

Wie steht der SVP-Grossrat Thomas Knutti aber zur «Ehe für alle»? Ich habe nachgefragt. Seine Antwort: «Wie und wo die Menschen eine Ehe führen ist für mich nicht wesentlich und es sollen alle selbst entscheiden können». «Wunderbar», denk ich und frage nach, ob da für ihn auch der Zugang zur Samenspende für verheiratete Frauenpaare dazugehören würde. «Ganz genau, ich werde mich sicher als Nationalrat nicht dagegen wehren».

Damit stelle er sich aber ziemlich quer zur Meinung der SVP, erwidere ich darauf und das fände ich gut so. «Merci!». Die Antwort von Thomas Knutti auf meine Bemerkung ist äusserst knapp.

Und für mich bleibt nun einfach zu hoffen, dass der Knutti Thomas mir nicht leckeren Butter aus den Bergen um den Mund geschmiert hat, sondern es mit seiner Aussage ernst meint – und nach dem Wahlkampf schlussendlich doch im «im Sinne der Partei» stimmt.

Argumente für die Version «Samenspende»

Bei der der nun vorgeschlagenen Gesetzesänderung zur «Ehe für alle» entspricht nur die Variante «Samenspende» einer tatsächlichen Rechtsgleichheit: Sind Eltern verheiratet, wird bei heterosexuellen Paaren der Ehemann von Gesetzes wegen zweiter Elternteil des Kindes. Gleichstellung bedeutet aber, dass bei Frauenpaaren auch die Ehepartnerin von Gesetzes wegen zweiter Elternteil des Kindes wird.

Auch Kinder aus Regenbogenfamilien sollen von der Geburt an die Sicherheit von zwei Elternteilen haben. Die Möglichkeit der Stiefkindadoption genügt nicht, da dieses Verfahren nicht auf gemeinsame Wunschkinder zugeschnitten ist.

Das Verbot der Leihmutterschaft wird nicht angetastet und gilt gleichermassen für heterosexuelle und für homosexuelle Paare. Dabei könnten Männerpaare durch eine gemeinsame Adoption Väter werden.