Das Schweizer Radio und Fernsehen mache «kein Radio Maria»

Als auf Blick.ch Ende März über den «Heiratsantrag» von Sven Epiney an seinen Freund Michael Graber im Schweizer Fernsehen berichtet wurde, schrieben die Leser*innen sofort Kommentare. 65 Prozent dieser Kommentare habe die Redaktion löschen müssen – weil sie vor «Schwulenfeindlichkeit strotzten». Und auch bei der Ombudsstelle der SRG sind Beanstandungen gegen den «Heiratsantrag» eingegangen. Heute hat der SRG-Ombudsmann Roger Blum seinen Schlussbericht zu fünf Beschwerden veröffentlicht.

So beanstandete beispielsweise eine Person, dass die Bibel Homosexualität verbiete und daher auch nicht öffentlich gezeigt werden dürfe: «Ich bin christlich erzogen, lebe traditionsbewusst und versuche mein Leben nach den Inhalten der Bibel zu leben». In der Bibel gebe es Mann und Frau und natürlich auch Kinder. Es gebe aber «keine Schwulen, keine Lesben, keine was auch sonst noch für ‹Sonderbarkeiten›». Und bei einer Tanzsendung dürfe doch grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass «ich nicht mit solchem konfrontiert werde».

Es fehle ihm «das Verständnis für die diskriminierenden Äusserungen», antwortete Ombudsmann Blum. Die SRG sei nicht «Radio Maria» und auch kein evangelikaler Sender; sie stelle die Offenheit in den Vordergrund und nicht die Ausschliesslichkeit. Deshalb sei den Programmen von Radio und Fernsehen SRF ein Konzept, wie es die beanstandende Person vertrete, fremd.

Eine weitere Person sah zudem im «Heiratsantrag» die öffentliche Sittlichkeit verletzt, weil sich zwei Männer in der Öffentlichkeit das Eheversprechen gaben; es handle sich dabei wohl sogar um eine «Propagandaaktion von Homosexuellenverbänden». «Auch der langandauernde Kuss mit seinem Partner ist nicht angebracht, da viele Menschen Mühe damit haben, dass sich zwei Männer küssen und dies widernatürlich finden».

Ombudsmann Blum findet auch hierzu deutliche Worte: «Wir sind nicht in Brunei, wo Homosexuelle hingerichtet werden. Wir sind auch nicht in Russland, wo sie diskriminiert werden. Wir sind in der Schweiz, einem Land, das die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gesetzlich anerkennt.»

Roger Blum wies alle fünf Beanstandungen ab.