Vernehmlassung zur «Ehe für alle» eröffnet

Ein Schrittchen weiter im politischen Prozess: Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schickt einen Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative 13.468 von Kathrin Bertschy (GLP) in die Vernehmlassung. Die Kernvorlage beinhaltet die «wesentlichsten Elemente» zur Öffnung der Ehe im Zivilrecht. Eine zusätzliche Variante ergänzt die Kernvorlage mit dem Zugang zur Samenspende für gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 21. Juni 2019. 

In einer Mitteilung an die LGBTIQ-Organisationen schreibt Pink Cross: «Wir sind sehr erfreut, dass eine Variante mit dem Zugang zur Samenspende vorgeschlagen wird und werden uns dafür einsetzen». Unsere nationalen Organisationen werden nun eine gemeinsame Vorlage für eine Stellungnahme erarbeiten.

Die Vorlage der Kommission sieht die Öffnung der Ehe für Personen des gleichen Geschlechts vor, indem die eherechtlichen Bestimmungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) neu geschlechtsneutral formuliert werden. Für gleichgeschlechtliche Paare wurde ursprünglich die eingetragene Partnerschaft als Pendant zur Ehe geschaffen. Mit dem geöffneten Zugang zur Ehe sollen als Konsequenz nun keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können. Bereits vor dieser Revision eingetragene Partner*innen können entweder weiterhin in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder ihre bestehende eingetragene Partnerschaft auf eine einfache Weise in eine Ehe umwandeln. Bisher wurden im Ausland geschlossene Ehen von Personen des gleichen Geschlechts in der Schweiz lediglich als eingetragene Partnerschaft anerkannt, so dass die Vorlage auch Anpassungen bei den Bestimmungen zum internationalen Privatrecht bedingt.

In einer Medienmitteilung schreibt das Parlament, dass sich die vorgelegte Revision auf das zentrale Anliegen der parlamentarischen Initiative 13.468 beschränke: «Die Diskussionen über die Änderungen von weiteren Normen, in welchen das geltende Recht eine Unterscheidung nach dem Geschlecht der Eheleute trifft bzw. die Verschiedengeschlechtlichkeit der Eheleute voraussetzt, sollen grundsätzlich im Rahmen nachfolgender Revisionen geführt werden». Als Variante zur Kernvorlage wird allerdings zusätzlich der Zugang zur Samenspende für gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare in die Vernehmlassung geschickt. Diese ergänzende Variante würde eine schlanke Änderung des ZGB ohne Änderung der Verfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) vorsehen.