Enttäuschende Entscheidung im Ständerat

Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat der Erweiterung des Strafartikels gegen Rassendiskriminierung im Grundsatz zugestimmt, jedoch mit deutlicher Einschränkung.

Mit 32 zu 10 Stimmen hat der Ständerat heute Vormittag der parlamentarischen Initiative «Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» im Grundsatz zugestimmt. Geht es allerdings nach dem Ständerat, soll neu zwar Diskriminierung aufgrund der «sexuellen Orientierung» strafrechtlich verfolgt werden können, nicht aber diejenige aufgrund der «Geschlechtsidentität» (Entscheid mit 23 zu 18 Stimmen). Damit bleibt der Ständerat klar hinter dem Entscheid des Nationalrates zurück, welcher in der letzten Session für die Ergänzung um beide Merkmale votierte.

Die Meinungsfreiheit sei in Gefahr!

Die Meinungsfreiheit sei in Gefahr, das Strafrecht sei eine «zu grobe Keule», möglicherweise werde auch noch die Diskriminierung aufgrund der Sprache, Nationalität oder des Geschlechts unter Strafe gestellt. Der FDP-Ständerat und Jurist Andrea Caroni (FDP/AR) während der Debatte: «Das hört nie auf». Dem widersprach Claude Janiak (SP): Es gehe um Aufrufe zu Hass und Diskriminierung, das habe mit Meinungsäusserungsfreiheit nichts zu tun: «Sie dürfen weiterhin Witze über Schwule machen». Aber Hass dürfe nicht gesät werden.

Empörung bei den LGBTI-Dachverbänden

Empört reagieren unsere LGBTI-Dachverbände. Die heutige Entscheidung des Ständerats verankere eine Diskriminierung innerhalb des Anti-Diskriminierungsartikels: «Der Entscheid des Ständerates schliesst intergeschlechtliche und trans Personen und damit ganz besonders marginalisierte Gruppen explizit aus», sagt Alecs Recher, Leiter der Rechtsberatung von TGNS. «Wir ermuntern den Nationalrat, bei seiner Position zu bleiben, und fordern den Ständerat auf, sich dieser anzuschliessen. Denn LGBTI-Feindlichkeit darf keinen Platz haben in der Schweiz.»

Das Strafgesetzbuch umfasst bisher die strafrechtliche Verfolgung von Hassreden und Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion. Die Rechtskommissionen beider Kammern hatten die Erweiterung um beide Aspekte – «sexuelle Orientierung» wie auch «Geschlechtsidentität» – zur Annahme empfohlen. Auch von internationaler Seite wird die konsequente Erweiterung des Antirassismus-Strafartikels seit Jahren gefordert. Der Nationalrat wird sich nun am 3. Dezember 2018 zur Differenz gegenüber dem Ständerat äussern. Bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat bei seiner klaren, modernen und konsequenten Haltung bleibt.