Adoption

Und die sonntägliche Frage: Was verlieren eigentlich unsere heterosexuellen Mitmenschen, wenn sie uns translesbischwulen Menschen gleiche Rechte geben?

Abstimmung letzte Woche im deutschen Bundestag. Thema war die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartner_innen im Adoptionsrecht. Nur gerade 0.99 Prozent der 504 gewählten Abgeordneten stimmten für volle Adoptionsrechte. Immerhin angenommen wurde aber die Stiefkindadoption. Damit setzt das deutsche Parlament ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2013 um.

Einer meiner Facebook-Freunde in Deutschland – er lebt in Dortmund in eingetragener Partnerschaft und hat einen Sohn – kommentierte den Entscheid wie folgt:

Deutlicher hätte der Tritt in unsere Fresse nicht ausfallen können.

Viele der Abgeordneten erklärten den Grund ihres Neins damit, dass es noch immer nicht ausreichend geklärt sei, welche Auswirkungen das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern auf das Kindeswohl habe. Dabei zeigen wissenschaftliche Studien, dass sich Kinder in Regenbogenfamilien völlig normal entwickeln. Tatsache ist auch, dass es Kinder aus Regenbogenfamilien existieren und heute ungenügend geschützt sind – auch bei uns in der Schweiz.

Nach heutigen Recht bestehen für das Kind Schutzlücken, weil keine Rechtsbeziehung zum Co-Elternteil besteht. Die Aufzählung gibt zu Denken:

  • keine Unterhaltsrechte des Kindes gegenüber Co-Mutter bzw. Co-Vater
  • kein Erbrecht des Kindes gegenüber Co-Elternteil und desen Familie
  • kein Sorgerecht (und keine Sorgepflicht) z.B. beim Tod der biologischen Mutter
  • kein Besuchtsrecht bei Trennung
  • keine Kinder-/Waisenrente

Es geht längst nicht mehr darum, ob es politisch «wünschbar» ist, dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder haben, sondern darum, wie wir mit den real existierenden Familien rechtlich umgehen. Und unsere Regierung diskutiert noch immer hin und her und her und hin, ob nun gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren dürfen oder nicht …